Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWEMarkt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 485/5 vom 08.06.2017
Betreff: Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-Markt Der Magistrat wird gebeten, Kurzzeitparken (eine Stunde) vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße einzurichten, damit Menschen die Möglichkeit haben, ihren Einkauf in ihr Fahrzeug zu bringen, ohne lange und beschwerliche Wege mit ihren Lebensmitteln zurücklegen zu müssen. Denkbar ist es, Plätze mit Kurzzeit-Parkerlaubnis direkt vor dem REWE-Markt oder auf der gegenüberliegenden Straßenseite einzurichten. Die Plätze sind mit Parkscheinautomaten zu bewirtschaften.
Begründung: Immer häufiger beklagen sich Menschen darüber, dass sie lange Wege zurücklegen müssen, um einen Platz für kurzzeitiges Parken zum Einkaufen zu finden. Problematisch und beschwerlich ist es für viele Bürger, ihre Einkäufe über lange Wege zum Auto schleppen zu müssen. Die Güntherstraße ist eine Einbahnstraße. Die gegenüberliegende Straßenseite des REWE-Marktes ist (ohne jegliche Chance) permanent zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017OFOF 485/5Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor REWE für alte Menschen und jene mit gesundheitlichen ProblemenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1887Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWEMarktDirektanregung
- 22. September 2017STST 1942Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-MarktStellungnahme
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 525Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-MarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats