Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-Markt
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 525
Betreff: Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-Markt Der vom Ortsbeirat genannte Bereich ist der einzige Bereich im Umkreis, in dem kein Bewohnerparken angeordnet ist. Die Wegnahme dieses offenen Parkraums würde die ohnehin angespannte Parksituation in Frankfurt-Niederrad und speziell im Bereich der Güntherstraße zusätzlich verschärfen. Daher wird von der Einrichtung von Kurzzeitparken in der Güntherstraße abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017OFOF 485/5Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor REWE für alte Menschen und jene mit gesundheitlichen ProblemenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. Juni 2017OMOM 1887Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWEMarktDirektanregung
- 22. September 2017STST 1942Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-MarktStellungnahme
- 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 525Güntherstraße in Niederrad: Kurzzeitparken ermöglichen vor dem REWE-MarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab