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Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-Siedlung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, die nachhaltige Sicherung der guten Arbeit des Quartiersmanagements in der Heinrich-Lübke-Siedlung zu gewährleisten, insbesondere angesichts der Ausdehnung des Projekts auf Westhausen. Dies ist wichtig, um die Stabilität der Siedlung nicht zu gefährden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die gute Arbeit des Quartiers managements in der Heinrich-Lübke-Siedlung trotz der Ausdehnung des Projekts auf Westhausen nachhaltig gesichert werden kann.

Begründung

Das Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-Siedlung existiert seit 2010 und hat in all den Jahren eine hervorragende Arbeit zur Stabilisierung der Siedlung gemacht. Offiziell ist das Tätigkeitsgebiet auf die Heinrich-Lübke-Siedlung begrenzt. Seit einiger Zeit ist das Quartiersmanagement jedoch auch in Westhausen aktiv und betreut dort u. a. einen kleinen Nachbarschaftstreff. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich dieses zusätzliche Engagement, möchte aber vermeiden, dass die wichtigen Aufgaben in der Heinrich-Lübke-Siedlung darunter leiden, da ja keine personelle Ausweitung vorgenommen wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2022OFOF 132/7Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1876Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-Siedlung
    Direktanregung
  3. 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1506Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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