Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-Siedlung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, die nachhaltige Sicherung der guten Arbeit des Quartiersmanagements in der Heinrich-Lübke-Siedlung zu gewährleisten, insbesondere angesichts der Ausdehnung des Projekts auf Westhausen. Dies ist wichtig, um die Stabilität der Siedlung nicht zu gefährden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die gute Arbeit des Quartiers managements in der Heinrich-Lübke-Siedlung trotz der Ausdehnung des Projekts auf Westhausen nachhaltig gesichert werden kann.
Begründung
Das Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-Siedlung existiert seit 2010 und hat in all den Jahren eine hervorragende Arbeit zur Stabilisierung der Siedlung gemacht. Offiziell ist das Tätigkeitsgebiet auf die Heinrich-Lübke-Siedlung begrenzt. Seit einiger Zeit ist das Quartiersmanagement jedoch auch in Westhausen aktiv und betreut dort u. a. einen kleinen Nachbarschaftstreff. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich dieses zusätzliche Engagement, möchte aber vermeiden, dass die wichtigen Aufgaben in der Heinrich-Lübke-Siedlung darunter leiden, da ja keine personelle Ausweitung vorgenommen wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2022OFOF 132/7Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. März 2022Sie sind hierOMOM 1876Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1506Quartiersmanagement in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats