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Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule lindern, neue Kapazitäten schaffen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Linderung der Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule zu prüfen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem stetig wachsenden Bedarf an Schulplätzen im Stadtteil Nieder-Eschbach, wo die Kapazitäten der bestehenden Schule bereits erschöpft sind.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen die akute Raumnot der Michael-Grzimek-Schule gelindert werden kann. Dabei wird eine Containerlösung seitens des Ortsbeirates abgelehnt.

Begründung

Im Stadtteil Nieder-Eschbach müssen stetig mehr Kinder beschult werden. Die Kapazität der bereits erweiterten Grundschule ist erschöpft. Multifunktionsräume werden von regulären Klassen zweckentfremdet belegt, andere Räume zur Hort- und Hausaufgabenbetreuung genutzt. Nieder-Eschbach wächst um weitere Neubaugebiete, die aller Voraussicht nach den Zuzug von jungen Familien mitsichbringen, deren Kinder ebenfalls einen Grundschulplatz benötigen. Es wird dringend mehr Platz benötigt. Allerdings ist eine Containerlösung auf dem Gelände der Schule abzulehnen, da den Kindern der Raum zum Spielen in der Pause genommen werden würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2022OFOF 118/15Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule lindern, neue Kapazitäten schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1841Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule lindern, neue Kapazitäten schaffen
    Direktanregung
  3. 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2001Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule lindern, neue Kapazitäten schaffenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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