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Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM
1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 06.12.2012

Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Dezember 2012 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 835/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD, beschlossen am 9. Oktober 2014. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 22. Februar 2013 mit der Stellungnahme ST 334. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 11 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 18 · 14.02.2013
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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