Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße
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Am Lindenbaum — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.10.2026.
- Mehr Aufenthaltsqualität durch neue Bänke07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichern20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil23.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 06.12.2012
Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2012 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 835/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD, beschlossen am 9. Oktober 2014. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 22. Februar 2013 mit der Stellungnahme ST 334. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 11 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 835/9 — Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 851/9 — Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 865/9 — Testphase und Umgestaltung Eschersheimer Landstraße: Phasen des Halteverbotes · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 876/9 — Parkbuchten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1136 — Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße testen · Stellungnahme
- STFolgeST 1248 — Gestaltungsspielraum nutzen - Eschersheimer Landstraße Nord einspurig! · Stellungnahme
- STFolgeST 1566 — Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße · Stellungnahme
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1