Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 6/7 vom 23.05.2016
Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016OFOF 6/7Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 180Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aDirektanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1188Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats