Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
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für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen dieses zum Beispiel: - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt - für die online-Bewerbung für einen Kita-Platz - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft in Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, so dass den Bewohner_innen die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen.
Inhalt
Antrag vom 23.05.2016, OF 6/7
Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen dieses zum Beispiel: - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt - für die online-Bewerbung für einen Kita-Platz - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft in Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, so dass den Bewohner_innen die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt beantragt der Ortsbeirat: Der Magistrat der Stadt Frankfurt als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016Sie sind hierOFOF 6/7Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 7. Juni 2016OMOM 180Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aDirektanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1188Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU, BFF und REP (= Ablehnung)