Ein Stadtteilarchitekt für Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Stadtteilarchitekten für Harheim zu berufen, um die Bürger bei Neubau- und Sanierungsprojekten zu unterstützen. Dies soll zur Verbesserung des Ortsbildes und zur Pflege des historischen Bestandes beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auch für Harheim einen Stadtteilarchitekten vorzusehen und Herrn Ulrich Fehrenbach in dieses Amt zu berufen.
Begründung
Bereits seit einigen Jahren hat das Stadtplanungsamt für mehrere Frankfurter Stadtteile Stadtteilarchitekten berufen, insbesondere für solche mit alten Ortskernen und/oder historisch wertvollem Baubestand. Diese beraten kostenlos Bürgerinnen und Bürger, die Gebäude neu erstellen, erweitern oder sanieren möchten. So soll das Ortsbild verbessert, der historische Bestand gepflegt und Potenziale für Wohnen und Arbeiten gehoben werden. Solche Potenziale sind auch im alten Harheimer Ortskern vorhanden. Zudem finden sich im alten Ortskern sanierungsbedürftige Gebäude. Es erscheint daher sinnvoll, Grundstückseigentümern ein Beratungsangebot zu machen, um Hürden bei Neubau und Sanierung zu senken und ein harmonisches Ortsbild zu fördern. Herr Ulrich Fehrenbach ist bereits als Stadtteilarchitekt für den alten Ortskern Niederursel tätig. Die Ergebnisse seiner Beratung zeigen sich dort in vielen vorbildlich sanierten Bauten. Herr Fehrenbach hat sich bereit erklärt, das Amt auch für Harheim zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2022OFOF 66/14Ein Stadtteilarchitekt für HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. März 2022Sie sind hierOMOM 1765Ein Stadtteilarchitekt für HarheimDirektanregung
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1474Ein Stadtteilarchitekt für HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats