Ein Stadtteilarchitekt für Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, einen Stadtteilarchitekten für Harheim zu berufen, um die Bürger bei Neubau- und Sanierungsprojekten zu unterstützen. Dies soll zur Verbesserung des Ortsbildes und zur Pflege des historischen Bestands beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auch für Harheim einen Stadtteilarchitekten vorzusehen und Herrn Ulrich Fehrenbach in dieses Amt zu berufen.
Begründung
Bereits seit einigen Jahren hat das Stadtplanungsamt für mehrere Frankfurter Stadtteile Stadtteilarchitekten berufen, insbesondere solche mit alten Ortskernen und/oder historisch wertvollem Baubestand. Diese beraten kostenlos Bürgerinnen und Bürger, die Gebäude neu erstellen, erweitern oder sanieren möchten. So soll das Ortsbild verbessert, der historische Bestand gepflegt und Potentiale für Wohnen und Arbeiten gehoben werden. Solche Potentiale sind auch im alten Harheimer Ortskern vorhanden. Zudem finden sich im alten Ortskern sanierungsbedürftige Gebäude. Es erscheint daher sinnvoll, Grundstückseigentümern ein Beratungsangebot zu machen, um Hürden bei Neubau und Sanierung zu senken und ein harmonisches Ortsbild zu fördern. Herr Ulrich Fehrenbach ist bereits als Stadtteilarchitekt für den alten Ortskern Niederursel tätig. Die Ergebnisse seiner Beratung zeigen sich dort in vielen vorbildlich sanierten Bauten. Herr Fehrenbach hat sich bereit erklärt, das Amt auch für Harheim zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2022Sie sind hierOFOF 66/14Ein Stadtteilarchitekt für HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. März 2022OMOM 1765Ein Stadtteilarchitekt für HarheimDirektanregung
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1474Ein Stadtteilarchitekt für HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme