RMV-Kurzstrecke Nordwestzentrum
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 461/9 vom 25.10.2012
Betreff: RMV-Kurzstrecke Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beim RMV darauf hinzuwirken, dass die Fahrtstrecke der Linien U 1 und U 9 zwischen der Endhaltestelle Ginnheim und der Haltestelle Nordwestzentrum künftig in beiden Fahrtrichtungen als Kurzstrecke ausgewiesen wird.
Begründung: Für viele Menschen in Ginnheim stellt die Nordweststadt nicht nur eine erreichbare Einkaufsmöglichkeit dar, sondern sie ist für die Schüler der angrenzenden Schulen auch ein Verkehrsknotenpunkt. Obwohl zwischen der Haltestelle Nordwestzentrum und der Endhaltestelle Ginnheim lediglich die Stationen Niddapark und Römerstadt liegen, reicht die Kurzstrecke bisher nur bis zur Römerstadt. Die Kurzstrecke ist beim RMV mit einem Umkreis von zwei Kilometern definiert. Zwar liegt die Haltestelle Nordwestzentrum von der Endhaltstelle Ginnheim rund 2,3 Kilometer entfernt, trotzdem ist es gerade für viele Schüler und Senioren unverständlich, weshalb sie hier aufgrund einer starren Regel für gerade einmal 300 Meter derzeit 0,90 Euro bzw. 0,55 Euro pro Fahrt mehr bezahlen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2012OFOF 461/9RMV-Kurzstrecke NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 8. November 2012Sie sind hierOMOM 1700RMV-Kurzstrecke NordwestzentrumDirektanregung
- 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 49RMV-Kurzstrecke NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats