Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer Landstraße
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 167 entstanden aus Vorlage: OF 54/9 vom 25.05.2011
Betreff: Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer Landstraße Seit einigen Wochen ist die Grünanlage an der Ginnheimer Landstraße, Ecke Mahräckerstraße, für die Bürger nicht mehr zugänglich. Der Grund hierfür ist weder vor Ort erkennbar, noch dem Ortsbeirat bekannt. Die Sperrung der Anlage ist auch deshalb unerfreulich, weil sich dort ein Kinderspielplatz befindet, der jetzt nicht benutzt werden kann. Der Magistrat wird daher aufgefordert, bei derartigen Sperrungen künftig einen Hinweis mit dem Grund und der Dauer der Sperrung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2011OFOF 54/9Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2011Sie sind hierOMOM 167Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 1. August 2011Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 909Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats