Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 909
Betreff: Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer Landstraße Die rund vierwöchige Sperrung der Grünanlage, Spielplatz am Eichenloh, ist leider aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen, weil Giftköder gegen Ratten ausgelegt und außerdem einige Raupennester der Eichenprozessionsspinner entfernt werden mussten. Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wurden die Flächen in der letzten Maiwoche wieder zugänglich gemacht. Der Magistrat wird in Zukunft bei derartigen temporären Sperrungen von öffentlichen Grünanlagen Hinweisschilder anbringen, aus denen hervorgeht, warum und wie lange die Grünfläche gesperrt werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2011OFOF 54/9Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2011OMOM 167Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 1. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 909Sperrung der Grünanlage an der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab