Das Europaviertel nicht mit Hungerlöhnen errichten!
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Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1666 entstanden aus Vorlage: OF 238/1 vom 30.10.2012
Betreff: Das Europaviertel nicht mit Hungerlöhnen errichten! Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf den Baustellen im Europaviertel keine Gebäude mit Hilfe von Hungerlöhnen errichtet werden. Dazu müssen die entsprechenden Behörden wie der Zoll die Baustellen intensiv und regelmäßig kontrollieren. Unterstützend hinzuzuziehen sind die Beratungsstellen für im Baugewerbe Tätige.
Begründung: Unhaltbar sind die skandalösen Zustände im Europaviertel, die jüngst durch die Demonstration von aus Rumänien stammenden Bauarbeitern aufgedeckt worden sind. Diese hatten laut Zeitungsberichten für 1,09 Euro die Stunde arbeiten müssen. Die verantwortlichen Unternehmen und Subunternehmen weisen jede Schuld dafür von sich und verweisen darauf, von den entsprechenden Behörden nie kontrolliert worden zu sein. Im Gallus, zu dessen nördlichem Teil das Europaviertel gehört, entstand ein großer Teil der Wohnungen in schwerer Zeit Ende der Zwanzigerjahre, Anfang der Dreißigerjahre des vergangenen Jahrhunderts. Dennoch hat der damalige Stadtrat Ernst May als Leiter des Hochbau- und Siedlungsamtes dafür Sorge getragen, dass menschenwürdige Löhne gezahlt wurden. Ein Anspruch, von dem wir uns in ungleich besseren Zeiten nicht verabschieden dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2012OFOF 238/1Das Europaviertel nicht mit Hungerlöhnen errichten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012Sie sind hierOMOM 1666Das Europaviertel nicht mit Hungerlöhnen errichten!Direktanregung
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 167Das Europaviertel nicht mit Hungerlöhnen errichten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats