Sanierung der Seitenstreifen auf der Omegabrücke
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 98/6 vom 12.06.2006
Betreff: Sanierung der Seitenstreifen auf der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, die aus Beton gefertigten Seitenstreifen auf der Omegabrücke zu sanieren und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der abfallenden Trümmer zu sorgen.
Begründung: Die Omegabrücke besitzt an beiden Fahrstreifen jeweils in der Höhe abgesetzte Seitenstreifen, wobei der an den äußeren Fahrstreifen befindliche Seitenstreifen als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist und auch gelegentlich als solcher trotz der nahe liegenden Unterführung verwendet wird. Erst vor zirka zwei Jahren wurde der Beton der Seitenstreifen aufwändig saniert. Wegen der Baumaßnahmen gab es mehrwöchige Teilsperrungen dieser für Griesheim wichtigen Verkehrsverbindung. Dennoch treten bereits heute an vielen Stellen die gleichen Schäden wie vor der Sanierung auf, so dass auch die Frage der Gewährleistung des damaligen Auftragnehmers zu prüfen ist. Die abfallenden Stein- und Betonteile, die auf der Fahrbahn liegen, gefährden Zweiradfahrer und können durch darüber fahrende Fahrzeuge zur Seite geschleudert werden und so zu einer weiteren Gefährdung führen. Daher ist eine angemessene Entfernung des Schutts notwendig, bis mit den neuerlichen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann. Omegabrücke: Seitenstreifen, Bruchkante Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2006OFOF 98/6Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2006Sie sind hierOMOM 163Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeDirektanregung
- 4. September 2006STST 877Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeStellungnahme
- 24. April 2012OFOF 373/6Sanierung der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012OMOM 1192Sanierung der OmegabrückeDirektanregung
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 326 WochenSTST 1436Sanierung der OmegabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats