Sanierung der Seitenstreifen auf der Omegabrücke
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Omegabrücke besitzt an beiden Fahrstreifen jeweils in der Höhe abgesetzte Seitenstreifen, wobei der an den äußeren Fahrstreifen befindliche als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist und auch gelegentlich als solcher trotz der nahe liegenden Unterführung verwendet wird. Erst vor circa zwei Jahren wurde der Beton der Seitenstreifen aufwendig saniert. Wegen der Baumaßnahmen gab es mehrwöchige Teilsperrungen dieser für Griesheim wichtigen Verkehrsverbindung. Dennoch treten bereits heute an vielen Stellen die gleichen Schäden wie vor der Sanierung auf, so dass auch die Frage der Gewährleistung des damaligen Auftragnehmers zu prüfen ist. Die abfallenden Stein- und Betonteile, die auf der Fahrbahn liegen, gefährden Zweiradfahrer und können durch darüber fahrende Fahrzeuge zur Seite geschleudert werden und so zu einer weiteren Gefährdung führen. Daher ist eine angemessene Entfernung des Schutts notwendig bis mit den neuerlichen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann. Omegabrücke: Seitenstreifen, Bruchkante Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 27.06.2006, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 163 2006 Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 12.06.2006, OF 98/6
Betreff:
Sanierung der Seitenstreifen auf der Omegabrücke
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die aus dem Werkstoff Beton gefertigten Seitenstreifen auf der Omegabrücke zu sanieren und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der abfallenden Trümmer zu sorgen.
Begründung:
Die Omegabrücke besitzt an beiden Fahrstreifen jeweils in der Höhe abgesetzte Seitenstreifen, wobei der an den äußeren Fahrstreifen befindliche als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist und auch gelegentlich als solcher trotz der nahe liegenden Unterführung verwendet wird. Erst vor circa zwei Jahren wurde der Beton der Seitenstreifen aufwendig saniert. Wegen der Baumaßnahmen gab es mehrwöchige Teilsperrungen dieser für Griesheim wichtigen Verkehrsverbindung. Dennoch treten bereits heute an vielen Stellen die gleichen Schäden wie vor der Sanierung auf, so dass auch die Frage der Gewährleistung des damaligen Auftragnehmers zu prüfen ist. Die abfallenden Stein- und Betonteile, die auf der Fahrbahn liegen, gefährden Zweiradfahrer und können durch darüber fahrende Fahrzeuge zur Seite geschleudert werden und so zu einer weiteren Gefährdung führen. Daher ist eine angemessene Entfernung des Schutts notwendig bis mit den neuerlichen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Omegabrücke: Seitenstreifen, Bruchkante
Antragstellende Fraktion: CDUBeratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Juni 2006Sie sind hierOFOF 98/6Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2006OMOM 163Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeDirektanregung
- 4. September 2006Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 877Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeStellungnahme
- 24. April 2012OFOF 373/6Sanierung der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012OMOM 1192Sanierung der OmegabrückeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme