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Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der Nidda

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob im Ortsbezirk 10 gefährliche Stoffe aus Gebäuden bei Überschwemmungen die Wasserqualität der Nidda gefährden. Dies ist wichtig, um die Wasserqualität zu schützen und zukünftige Umweltschäden zu vermeiden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es Gebäude, Lagerstätten und Parkplätze im Ortsbezirk 10 gibt, die bei Überschwemmungen durch Ausschwemmung von gefährlichen Stoffen eine Gefahr für die Wasserqualität der kleineren Bäche und der Nidda bedeuten.

Begründung

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat deutlich aufgezeigt, dass bei Hochwasser hochtoxische Stoffe wie Öl, Benzin, Chemikalien und andere wasserschädliche Stoffe aus Gebäuden oder Fahrzeugen in Oberflächengewässer und in das Grundwasser eindringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Dezember 2021OFOF 197/10Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1637Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der Nidda
    Direktanregung
  3. 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1062Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der NiddaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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