Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob im Ortsbezirk 10 gefährliche Stoffe aus Gebäuden bei Überschwemmungen die Wasserqualität der Nidda gefährden. Dies ist wichtig, um die Wasserqualität zu schützen und zukünftige Umweltschäden zu vermeiden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es Gebäude, Lagerstätten und Parkplätze im Ortsbezirk 10 gibt, die bei Überschwemmungen durch Ausschwemmung von gefährlichen Stoffen eine Gefahr für die Wasserqualität der kleineren Bäche und der Nidda bedeuten.
Begründung
Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat deutlich aufgezeigt, dass bei Hochwasser hochtoxische Stoffe wie Öl, Benzin, Chemikalien und andere wasserschädliche Stoffe aus Gebäuden oder Fahrzeugen in Oberflächengewässer und in das Grundwasser eindringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2021OFOF 197/10Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1637Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der NiddaDirektanregung
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1062Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats