Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 333/10 vom 13.10.2012
Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten eines Standortes für ein Oberstufengymnasium, insbesondere auch neue Standorte, beispielsweise in der Nähe der Bezirkssportanlage und der Straßenbahnlinie 18, zu prüfen und einen geeigneten Vorentwurf beziehungsweise eine Zeichnung für ein Baufenster zeitnah im Ortsbeirat 10 vorzustellen.
Begründung: Das Stadtplanungsamt plant derzeit unter anderem in Preungesheim im Bereich nördlich der Straße An der Wolfsweide den Bau von Reihenhäusern. In der weiteren Nachbarschaft ist ausreichend Platz vorhanden, um in der Nähe zur ohnehin geplanten Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen den Bau eines Oberstufengymnasiums zu realisieren. Aufgrund der dann bereits vorhandenen freien und auch gedeckten Sportflächen könnte eventuell sogar Geld eingespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2012OFOF 333/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 30. Oktober 2012Sie sind hierOMOM 1633Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 14. Januar 2013STST 65eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 3. Juni 2013STST 751eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1644eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats