eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1644
Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10 Nachdem mögliche Optionen für den endgültigen Standort der neu eingerichteten gymnasialen Oberstufe geprüft wurden, beabsichtigt die Bildungsdezernentin, noch in diesem Jahr ihren Vorschlag bekanntzugeben. Neben der Schulerweiterungsfläche an der Carlo-Mierendorff-Schule, deren grundsätzliche Eignung bereits bestätigt wurde, sind dem Magistrat keine weiteren Standortoptionen im Bereich des Ortsbezirkes 10 bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2012OFOF 333/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 30. Oktober 2012OMOM 1633Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 14. Januar 2013STST 65eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 3. Juni 2013STST 751eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1644eungesheimTitel/Betreff: Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab