Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer der Vorgartenanlage in der Kronberger Straße 27 vorzugehen, da diese gegen die Vorgartensatzung verstößt. Die Maßnahme soll zur Förderung einer umweltfreundlichen Begrünung und zur Bekämpfung von Überhitzung und Luftverschmutzung beitragen.
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Kronberger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern11.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kronberger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/die Eigentümerin der Liegenschaft Kronberger Straße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen.
Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens, Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken.
Begründung
Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 gerade erst fertiggestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung noch der Hessischen Bauordnung geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit circa 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 262/2Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 14. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1618Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1286Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats