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Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, gegen den Eigentümer der Vorgartenanlage in der Kronberger Straße 27 vorzugehen, um die Vorgartensatzung durchzusetzen. Dies geschieht aufgrund von Verstößen gegen bestehende Regelungen und soll zur Verbesserung der Umwelt und des Artenschutzes beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kronberger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/ die Eigentümerin der Liegenschaft Kronbergerstraße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen.

Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens/ Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken.

Begründung

Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronbergerstraße 27 gerade erst fertig gestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung, noch der Hessischen Bauordnung, geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit ca. 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2022Sie sind hier
    OFOF 262/2Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
  2. 14. Februar 2022OMOM 1618Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendDirektanregung
  3. 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1286Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 8 · 14.02.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1618 2022 Die Vorlage OF 262/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDUFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL

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