Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, gegen den Eigentümer der Vorgartenanlage in der Kronberger Straße 27 vorzugehen, um die Vorgartensatzung durchzusetzen. Dies geschieht aufgrund von Verstößen gegen bestehende Regelungen und soll zur Verbesserung der Umwelt und des Artenschutzes beitragen.
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Kronberger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern11.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kronberger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/ die Eigentümerin der Liegenschaft Kronbergerstraße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen.
Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens/ Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken.
Begründung
Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronbergerstraße 27 gerade erst fertig gestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung, noch der Hessischen Bauordnung, geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit ca. 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022Sie sind hierOFOF 262/2Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 14. Februar 2022OMOM 1618Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1286Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im WestendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL