Beleuchtung der Fahrpläne an Bushaltestellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1579 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 16.09.2012
Betreff: Beleuchtung der Fahrpläne an Bushaltestellen Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH als Betreiberin der Bushaltestellen darauf hinzuwirken, dass ihre Fahrpläne, die an den Bushaltestellen der Linien 28 und 29 in beiden Richtungen entweder in Schaukästen oder in Haltestellenständern aushängen, so hinreichend beleuchtet werden, dass sie auch bei Dunkelheit gut lesbar sind und somit allen Fahrgästen die nötigen Informationen zu Abfahrtszeiten und anderen Fahrmöglichkeiten geben.
Begründung: Nicht immer sind die Fahrpläne an den Bushaltestellen so angebracht, dass diese durch die Werbung beleuchtet werden. Auch ist nicht immer von der Funktionstüchtigkeit der Leuchtreklamen auszugehen. Da die Fahrpläne auch häufig nicht durch die öffentlichen Straßenlaternen beleuchtet werden, ist das Lesen bei Dunkelheit häufig nicht möglich. Daher ist durch eine getrennte Beleuchtung für die Lesbarkeit Sorge zu tragen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass diese Anregung gut in die von der traffiQ in Broschüren, Internet und anderen Medien beworbene Aktion "Mitreden. Mitmachen. Mitgestalten!" passt. Diese Aktion richtet sich an Fahrgäste sowie die interessierte Öffentlichkeit, um deren Wünsche und Vorschläge in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen und durch Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2012OFOF 167/12Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. September 2012Sie sind hierOMOM 1579Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenDirektanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 238Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.