Beleuchtung der Fahrpläne an Bushaltestellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Bushaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft als Betreiberin der Bushaltestellen zu beauftragen ihre Fahrpläne, die an den Bushaltestellen der Linien 29 und 28 in beiden Richtungen entweder in Schaukästen oder in Haltestellenständern aushängen so hinreichend zu beleuchten, dass sie auch bei Dunkelheit gut lesbar sind und somit allen Fahrgästen die nötigen Informationen zu Abfahrtszeiten und anderen Fahrmöglichkeiten geben. Begründung: Nicht immer sind die Fahrpläne an den Bushaltestellen so angebracht, dass diese durch die Werbung beleuchtet werden. Auch ist nicht immer von der Funktionstüchtigkeit der Leuchtreklamen auszugehen. Da die Fahrpläne auch häufig nicht durch die öffentlichen Straßenlaternen beleuchtet werden, ist das Lesen bei Dunkelheit häufig nicht möglich. Daher ist durch eine getrennte Beleuchtung für die Lesbarkeit Sorge zu tragen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass diese Anregung gut in die von der traffiQ in Broschüren, Internet und anderen Medien gestartete Aktion "Mitreden. Mitmachen. Mitgestalten!" passt. Diese Aktion richtet sich an Fahrgäste sowie die interessierte Öffentlichkeit, um deren Wünsche und Vorschläge in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen und durch Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 16.09.2012, OF 167/12
Betreff: Beleuchtung der Fahrpläne an Bushaltestellen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft als Betreiberin der Bushaltestellen zu beauftragen ihre Fahrpläne, die an den Bushaltestellen der Linien 29 und 28 in beiden Richtungen entweder in Schaukästen oder in Haltestellenständern aushängen so hinreichend zu beleuchten, dass sie auch bei Dunkelheit gut lesbar sind und somit allen Fahrgästen die nötigen Informationen zu Abfahrtszeiten und anderen Fahrmöglichkeiten geben.
Begründung: Nicht immer sind die Fahrpläne an den Bushaltestellen so angebracht, dass diese durch die Werbung beleuchtet werden. Auch ist nicht immer von der Funktionstüchtigkeit der Leuchtreklamen auszugehen. Da die Fahrpläne auch häufig nicht durch die öffentlichen Straßenlaternen beleuchtet werden, ist das Lesen bei Dunkelheit häufig nicht möglich. Daher ist durch eine getrennte Beleuchtung für die Lesbarkeit Sorge zu tragen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass diese Anregung gut in die von der traffiQ in Broschüren, Internet und anderen Medien gestartete Aktion "Mitreden. Mitmachen. Mitgestalten!" passt. Diese Aktion richtet sich an Fahrgäste sowie die interessierte Öffentlichkeit, um deren Wünsche und Vorschläge in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen und durch Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2012Sie sind hierOFOF 167/12Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. September 2012OMOM 1579Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenDirektanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 238Beleuchtung der Fahrpläne an BushaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme