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Abfuhr Schnittgut Streuobstwiesen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 14
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 14 schlägt vor, dass das Schnittgut aus den Streuobstwiesen einmal jährlich direkt an den Feldern abgeholt wird, um die Pflege der Streuobstwiesen zu erleichtern. Dies soll die Entsorgung der Äste nach dem Baumschnitt vereinfachen und die ökologische Bedeutung der Streuobstwiesen unterstützen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der FES zu bewirken, dass das in den Streuobstwiesen anfallende Schnittgut einmal jährlich, jeweils zum Ende der Baumschnittzeit, möglichst direkt an den Feldern abgeholt wird.

Begründung

Das im Jahr 2021 eingeführte Angebot, das Schnittgut aus den Hausgärten zwei Mal jährlich in einer gesonderten Aktion zusätzlich zur Leerung der Biotonnen abzuholen, hat sich aus der Sicht des Ortsbeirats bewährt. Wegen der besonderen ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen schlägt der Ortsbeirat vor, den Bewirtschaftern die Pflege zu vereinfachen, indem das aufwendige Entsorgen der beim Baumschnitt anfallenden Äste von der FES mit einer Tour durch die Streuobstwiesen übernommen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2022OFOF 58/14Abfuhr Schnittgut StreuobstwiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1521Abfuhr Schnittgut Streuobstwiesen
    Direktanregung
  3. 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 761Abfuhr Schnittgut StreuobstwiesenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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