Abfuhr Schnittgut Streuobstwiesen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Abfuhr von Schnittgut aus Streuobstwiesen. Die FES kann derzeit keine Abholung vor Ort zusagen, bietet jedoch an, mit den Grundstückseigentümern in Kontakt zu treten und eine Beratung vor Ort durchzuführen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Rücksprache mit der FES kann diese derzeit eine Abholung direkt vor Ort nicht ohne Weiteres zusagen. Gemäß § 12a der Abfallsatzung ist Grün- und Gehölzschnitt grundsätzlich an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz bereitzustellen.
Um die Situation vor Ort einordnen zu können, bietet die FES an, direkt mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ins Gespräch zu kommen sowie für eine Beratung und Begehung des Geländes zur Verfügung zu stehen.
Kontaktdaten der FES:
Servicetelefon: 0800 2008007-0
Servicetelefax: 069 212 31323
E-Mail: services@fes-frankfurt.de
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2022OFOF 58/14Abfuhr Schnittgut StreuobstwiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2022OMOM 1521Abfuhr Schnittgut StreuobstwiesenDirektanregung
- 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 761Abfuhr Schnittgut StreuobstwiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab