Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlanken
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ernennungsprozesse für Ehrenämter, die von den Ortsbeiräten vorgeschlagen werden, zu überprüfen und zu beschleunigen. Dies soll dazu beitragen, die Unklarheiten über die Zuständigkeiten zu verringern und die Handlungsgeschwindigkeit der Stadt Frankfurt zu verbessern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Ernennungsprozesse für durch Ortsbeiräte vorgeschlagene Ehrenämter auf mögliche Beschleunigungen hin zu überprüfen und diese wo immer möglich umzusetzen. Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden,
- ob Ernennungen durch den gesamten Magistrat bestätigt werden müssen oder stattdessen auch durch die jeweils zuständige Dezernentin/den jeweils zuständigen Dezernenten erfolgen können oder
- ob alternativ die Einreichung zur Magistratsbestätigung auch direkt durch die zuständigen Fachamtsleitungen erfolgen kann.
Ggf. sind hierzu die Satzungen der jeweiligen Ehrenämter anzupassen.
Begründung
Eine Reihe von Ehrenämtern wie z. B. Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteherin/Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger werden von den Ortsbeiräten vorgeschlagen. Vom Zeitpunkt des Beschlusses dauert es aber je nach Ehrenamt zwischen vier bis zehn Monaten, bis dieser Vorschlag durch eine formale Ernennung auch umgesetzt wird. In der Zwischenzeit entsteht oft eine unschöne Unklarheit darüber, wer denn nun eigentlich noch oder schon für die Aufgaben des jeweiligen Ehrenamtes zuständig ist. Außerdem kann dies bei den designierten Amtsinhaberinnen/Amtsinhabern für einen unguten ersten Eindruck der Handlungsgeschwindigkeit der Stadt Frankfurt sorgen. Eine Verschlankung der Zeichnungsgänge und Zuständigkeiten kann hier ebenso bei der Beschleunigung helfen wie eine konsequente Digitalisierung aller Prozessschritte, sofern noch nicht erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 161/12Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlankenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1492Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlankenDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1394Ernennungsprozess für Ehrenämter verschlankenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00 33 1