Keine Baumfällungen für ein neues Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Fällung von 18 Bäumen für ein neues Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof zu unterlassen. Dies soll den wertvollen Baumbestand des Hauptfriedhofs schützen und die Bedeutung des Ortes als Naherholungsgebiet bewahren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Hauptfriedhof ist mit seinem alten Baumbestand der wertvollste Naherhohlungsbereich des Nordends, gleichzeitig ein einzigartiges Naturreservat, das unter allen Umständen erhalten und geschützt werden muss. In den letzten Jahren sind viele Gräberflächen auf dem Hauptfriedhof in Freiflächen wie Blühwiesen umgewandelt worden, weil die Nachfrage nach Erdgrabstätten stetig abnimmt. Weite Teile des Hauptfriedhofes werden deshalb zukünftig nicht mehr als Gräberfelder ausgewiesen. Im Zuge dieser Umgestaltung zu einem Ort der Naherholung hat sich der Ortsbeirat stets für die Bewahrung der Bedeutung des Hauptfriedhofes als Kulturort eingesetzt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Fällung von 18 Bäumen für ein neues Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof nicht durchzuführen. Neue Gräberfelder dürfen nur dort entstehen, wo keine Bäume davon betroffen sind.
Begründung
auf dem Hauptfriedhof Der Hauptfriedhof ist mit seinem alten Baumbestand der wertvollste Naherhohlungsbereich des Nordends, gleichzeitig ein einzigartiges Naturreservat, das unter allen Umständen erhalten und geschützt werden muss. In den letzten Jahren sind viele Gräberflächen auf dem Hauptfriedhof in Freiflächen wie Blühwiesen umgewandelt worden, weil die Nachfrage nach Erdgrabstätten stetig abnimmt. Weite Teile des Hauptfriedhofes werden deshalb zukünftig nicht mehr als Gräberfelder ausgewiesen. Im Zuge dieser Umgestaltung zu einem Ort der Naherholung hat sich der Ortsbeirat stets für die Bewahrung der Bedeutung des Hauptfriedhofes als Kulturort eingesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Januar 2022OFOF 195/3Keine Baumfällungen für ein neues Gräberfeld auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1481Keine Baumfällungen für ein neues Gräberfeld auf dem HauptfriedhofDirektanregung
- 8. April 2022Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 865Keine Baumfällungen für ein neues Gräberfeld auf dem HauptfriedhofStellungnahme
- 28. September 2022OFOF 388/3Keine Baumfällungen für ein neues Gräberfeld auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats