Außengastronomie in der Berger Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1443 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 07.08.2012
Betreff: Außengastronomie in der Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen:
- Durchgangsbreiten auf dem (Rest-) Bürgersteig;
- Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor den Überweg. Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weiterer Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man sich ohne eigene Belästigung und der Gäste im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die Übergänge mit Zebrastreifen heran. Wo in der Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren Einsicht einzuhalten sind, wird diese hier durch die Tische, die sitzenden Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe parkender Wagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2012OFOF 220/3Außengastronomie in der Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 23. August 2012Sie sind hierOMOM 1443Außengastronomie in der Berger StraßeDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1826a) Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei AußengastronomieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats