Außengastronomie in der Berger Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen:
- Durchgangsbreiten auf dem (Rest-)Bürgersteig
- Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor dem Überweg Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weitere Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man ohne eigene Belästigung und der der Gäste sich im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die Übergänge mit Zebrastreifen hinan. Wo in der Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren Einsicht einzuhalten sind, wird das hier durch die Tische, die sitzenden Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe parkender Wagen.
Inhalt
Antrag vom 07.08.2012, OF 220/3
Betreff: Außengastronomie in der Berger Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen:
- Durchgangsbreiten auf dem (Rest-)Bürgersteig
- Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor dem Überweg Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weitere Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man ohne eigene Belästigung und der der Gäste sich im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die Übergänge mit Zebrastreifen hinan. Wo in der Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren Einsicht einzuhalten sind, wird das hier durch die Tische, die sitzenden Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe parkender Wagen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2012Sie sind hierOFOF 220/3Außengastronomie in der Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 23. August 2012OMOM 1443Außengastronomie in der Berger StraßeDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1826a) Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei AußengastronomieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme