Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markieren
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das hälftige Parken auf dem Gehweg in der Robert-Blum-Straße vor den Hausnummern 6 bis 10 zu erlauben und zu markieren. Dies soll die Abbiegebewegungen von Lkws und Müllfahrzeugen erleichtern und die Bußgelder für Anwohner aufgrund fehlender Beschilderung vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Blum-Straße vor den Hausnummern 6 bis 10 das hälftige Parken auf dem Gehweg zu erlauben und zu markieren sowie eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) anzubringen.
Begründung
Die Robert-Blum-Straße weist im Bereich zwischen Ravensteinstraße und Habsburgerallee auf beiden Seiten eine klare Parkregelung mit Beschilderung auf. Im Abschnitt zwischen Ravensteinstraße und Dahlmannstraße ist hingegen nur die nördliche Seite mit Parken auf dem Gehweg beschildert. Die südliche Seite vor den Hausnummern 6 bis 10 ist hingegen ohne Markierung und Beschilderung. Um Lkws und Müllfahrzeugen das Abbiegen im Einmündungsbereich von der Ravensteinstraße in die Robert-Blum-Straße (in Richtung Dahlmannstraße) zu ermöglichen, parken die Anwohnerinnen und Anwohner hier regelmäßig zur Hälfte auf dem Gehweg, welcher auch breit genug erscheint. Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei resultieren hieraus jedoch Bußgelder, da die entsprechende Beschilderung fehlt und somit die Autos mit allen vier Rädern auf der Straße platziert sein müssten. Die oben vorgeschlagene Beschilderung sollte daher ergänzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021OFOF 126/4Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1429Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1420Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats