Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, das hälftige Parken auf dem Gehweg in der Robert-Blum-Straße vor den Hausnummern 6 bis 10 zu erlauben und zu markieren. Dies soll helfen, Bußgelder zu vermeiden und den Verkehr für LKWs und Müllfahrzeuge zu erleichtern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Robert-Blum-Straße vor den Hausnummern 6 bis10 das hälftige Parken auf dem Gehweg zu erlauben und zu markieren sowie eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) anzubringen.
Begründung
Die Robert-Blum-Straße weist im Bereich zwischen Ravensteinstraße und Habsburgerallee auf beiden Seiten eine klare Parkregelung mit Beschilderung auf. Im Abschnitt zwischen Ravensteinstraße und Dahlmannstraße ist hingegen nur die nördliche Seite mit Parken auf dem Gehweg beschildert. Die südliche Seite vor den Hausnummern 6-10 ist hingegen ohne Markierung und Beschilderung. Um LKWs und Müllfahrzeugen das Abbiegen im Einmündungsbereich von der Ravensteinstraße in die Robert-Blum-Straße (in Richtung Dahlmannstraße) zu ermöglichen, parken die Anwohner hier regelmäßig zur Hälfte auf dem Gehweg, welcher auch breit genug erscheint. Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei resultieren hieraus jedoch Bußgelder, da die entsprechende Beschilderung fehlt und somit die Autos mit allen vier Rädern auf der Straße platziert sein müssten. Die oben vorgeschlagene Beschilderung sollte daher ergänzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 126/4Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2022OMOM 1429Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1420Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL