Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!
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Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 192/1 vom 26.05.2012
Betreff: Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen! Vorgang: ST 451/12 Der Magistrat wird aufgefordert, durch regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen die Einhaltung von Tempo 30 in der Allerheiligenstraße zu überprüfen und dies zu dokumentieren.
Begründung: Mit der bloßen Anbringung eines Tempo 30-Schildes ist es nicht getan, zumal in der o. g. Straße eine Verringerung der Geschwindigkeit bislang nicht festzustellen ist. Überdies ergibt sich aus der Stellungnahme des Magistrats ST 451 zu den Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 1, dass in der Allerheiligenstraße keine Messungen durchgeführt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2012STST 451Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1Stellungnahme
- 26. Mai 2012OFOF 192/1Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012Sie sind hierOMOM 1423Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!Direktanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1720Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug über-wachen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats