Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!
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- nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen die Einhaltung der Tempo- 30-Zone in der Allerheiligenstraße zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Begründung: Mit der bloßen Anbringung eines Tempo-30-Schildes ist es nicht getan, zumal in der o.g. Straße eine Verringerung der Geschwindigkeit bislang nicht festzustellen ist. Überdies ergibt sich aus dem Bericht des Magistrats zu den Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 1 (ST 451), dass in der Allerheiligenstraße keine Messungen durchgeführt wurden.
Inhalt
Antrag vom 26.05.2012, OF 192/1
Betreff: Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen die Einhaltung der Tempo- 30-Zone in der Allerheiligenstraße zu überprüfen und dies zu dokumentieren.
Begründung: Mit der bloßen Anbringung eines Tempo-30-Schildes ist es nicht getan, zumal in der o.g. Straße eine Verringerung der Geschwindigkeit bislang nicht festzustellen ist. Überdies ergibt sich aus dem Bericht des Magistrats zu den Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 1 (ST 451), dass in der Allerheiligenstraße keine Messungen durchgeführt wurden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2012STST 451Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1Stellungnahme
- 26. Mai 2012Sie sind hierOFOF 192/1Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012OMOM 1423Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug überwachen!Direktanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1720Tempo 30 in der Allerheiligenstraße - nicht nur Schilder aufhängen, sondern auch den Vollzug über-wachen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos