Sanierung im Ostend nicht ohne den Ortsbeirat
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Der Ortsbeirat ist daran interessiert, den Träger der Sanierung kennen zu lernen, um so eine sinnvolle Zusammenarbeit von vornherein sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Stellungnahme(n) des Magistrats:
- Stellungnahme vom 31.01.2000 Versandpaket: 08.12.1999
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.11.1999, OM 1417
entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 11.11.1999
Betreff:
Sanierung im Ostend nicht ohne den Ortsbeirat
Vorgang:
M 226/99
Tenor:
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Träger der Sanierung im Ostend im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen.
Begründung:
- Der Ortsbeirat ist daran interessiert, den Träger der Sanierung kennen zu lernen, um so eine sinnvolle Zusammenarbeit von vornherein sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4Stellungnahme(n) des Magistrats:
- Stellungnahme vom 31.01.2000 Versandpaket: 08.12.1999
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 1999MM 226Sanierung Ostend Einschaltung eines SanierungsträgersMagistratsvortrag
- 11. November 1999OFOF 392/4Sanierung im Ostend ohne den OrtsbeiratOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 1999Sie sind hierOMOM 1417Sanierung im Ostend nicht ohne den OrtsbeiratDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats