Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1409 entstanden aus Vorlage: OF 170/4 vom 06.08.2012
Betreff: Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Valentin-Senger-Straße an jeder Kreuzung Wartelinien (Zeichen 341) anzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen.
Begründung: Durch die Versetzung der Schilder für den verkehrsberuhigten Bereich hat man versucht, die Rechts-vor-Links-Regel in der Valentin-Senger-Straße einzuführen. Das führt jedoch zu Verwirrungen, weil die Autofahrer davon ausgehen, dass sie auf der Valentin-Senger-Straße Vorfahrt haben, da die Autos aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Weg scheinbar aus dem verkehrsberuhigtem Bereich kommen und somit Vorfahrt gewähren müssen. Als es im Juli 2012 zu einem Unfall an besagter Kreuzung kam, war sich sogar die Polizei unsicher, ob das Auto aus einem verkehrsberuhigtem Bereich kam oder nicht. Die Schuldfrage wird nun wahrscheinlich vor Gericht geklärt. Durch die Wartelinien könnte man die Autofahrer darauf hinweisen, dass sie keine Vorfahrt haben, und auch den Verkehr im Gebiet verlangsamen, um eine höhere Sicherheit für die Schulkinder zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 170/4Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012Sie sind hierOMOM 1409Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeDirektanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1695Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats