Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1695
Betreff: Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-Straße Die Angabe des Ortsbeirates, wonach sich auch die Polizei, über die Verkehrsführung in der Valentin-Senger-Straße unsicher sei, ist nicht nachvollziehbar. Die Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, wurden ca. 12 m vom Einmündungsbereich des Dietrich-Bonhoeffer-Weges abgesetzt aufgestellt. An gleicher Stelle wurde für die Fahrzeuge in Fahrtrichtung Valentin-Senger-Straße das Verkehrszeichen 274-1-50 StVO, Beginn einer Tempo-30-Zone, angebracht. Die Beschilderung entspricht exakt den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und bedarf keiner weiteren erläuternden Hilfen. Aus den vorgenannten Gründen wird deshalb davon abgesehen, an den Einmündungsbereichen zusätzliche Wartelinien anzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 170/4Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012OMOM 1409Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeDirektanregung
- 9. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1695Klare Verkehrsregeln in der Valentin-Senger-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab