Für eine an den Interessen des Ortsbezirks orientierte und regionalverträgliche Weiterentwicklung des Hessen-Centers
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 20.03.2017
Betreff: Für eine an den Interessen des Ortsbezirks orientierte und regionalverträgliche Weiterentwicklung des Hessen-Centers Vorgang: M 21/12 Der Magistrat wird aufgefordert, einer Modernisierung beziehungsweise maßvollen Erweiterung des Hessen-Centers nur zuzustimmen, wenn die folgenden fünf Punkte mit dem Projektentwickler (ECE) vertraglich vereinbart werden:
- Alle bereits bestehenden und neu zu verhandelnden städtebaulichen Verträge werden ausnahmslos und vollständig offen gelegt und allen Mitgliedern des Ortsbeirates 16 zur Verfügung gestellt.
- Die Firma ECE übernimmt eine Rückbauverpflichtung für das gesamte Areal des Hessen-Centers. Die Umsetzung des Rückbaus beginnt spätestens zwölf Monate nach Einstellung des Geschäftsbetriebes. Die Stadt Frankfurt ist im Verzugsfall zu einer Ersatzvornahme berechtigt und stellt die verauslagten Kosten mit einem Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr dem Projektträger in Rechnung.
- Die Firma ECE verpflichtet sich, über den jetzigen Bestand hinaus keine neuen Mieter anzuwerben, deren Warenangebot in der Frankfurter Sortimentsliste (Anlage 4 der Vorlage M 21) als nahversorgungsrelevant gekennzeichnet sind. Das derzeitige Angebot dieser Warengruppe darf also zukünftig weder erweitert noch überschritten werden.
- Das fällige Verträglichkeitsgutachten wird auf Kosten der ECE zusätzlich von einer ausgewiesenen Fachkraft des Deutschen Instituts für Urbanistik auf seine Güte und Werthaltigkeit hin beurteilt. Der Magistrat wird aufgefordert, die ihm in § 34 Absatz 3 BauGB an die Hand gegebenen bauplanungsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge voll zu nutzen.
- Die Firma ECE schreibt für die Rekonstruktion beziehungsweise Erweiterung des Gesamtareals einen Architektenwettbewerb aus, der das vordringliche Ziel hat, die derzeitige Zitadellenstruktur des Hessen-Centers, das heißt seine vorsätzliche und unzeitgemäße Abgeschlossenheit gegenüber der natürlichen und gebauten Umwelt, zu überwinden. Deshalb sollte ein öffentlicher Park-and-ride-Platz sowie ein bewachter Fahrradparkplatz am Hessen-Center vorgesehen werden. Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat wird und bleibt nur handlungs- und kontrollfähig, wenn ihm die wechselseitig eingegangenen Rechtsverpflichtungen zwischen der ECE und der Stadt Frankfurt am Main vollumfänglich bekannt sind. Zu 2.: Nicht nur ein Blick in die USA, sondern auch in andere Landesteile der Republik zeigt die begrenzte Halbwertzeit von Einkaufszentren und Shoppingmalls. Einerseits limitiert die rasante Entwicklung des Onlinehandels das zukünftige Verbraucherinteresse, andererseits führt die extensive Ausweitung von Einzelhandelsflächen bereits heute zur Kannibalisierung der Anbieter, das heißt, man macht sich wechselseitig den begrenzten Käuferstrom streitig. Ohne Rückbauverpflichtung verhindern die dann brachliegenden Ruinen überdimensionierter Handelszentren häufig auf Jahrzehnte hinaus die Umwidmung beziehungsweise Wiederverwertung städtebaulich wichtiger Areale. Bei der gegebenen Flächenknappheit kann sich die Stadt Frankfurt solch einen mangelnden Weitblick nicht leisten. Zu 3.: Die im Einzelhandelskonzept der Stadt verankerte und damit auch im Regionalplan ausgewiesene Frankfurter Sortimentsliste gliedert die gesamte Warenproduktion in einzelne Gruppen und weist diese bestimmten Angebotsschwerpunkten zu. Ein kleines Sortiment (Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und andere) wird dabei als nahversorgungsrelevant ausgewiesen. Das Angebot dieser Warengruppe soll im neuen Hessen-Center nicht erweitert werden, sondern den Stadtteilen vorbehalten bleiben. Zu 4.: Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIfU) wird vom Bund, dem Land Berlin, mehr als 100 deutschen Städten, zahlreichen Regional- und Umlandverbänden sowie Planungsgemeinschaften getragen. Es hat festgestellt, dass, obwohl bei den (meist von den Investoren bestellten und bezahlten) Verträglichkeitsgutachten eben diese "Verträglichkeit" attestiert wurde, sich die Ansiedlung der entsprechenden Einkaufszentren für den innerstädtischen Einzelhandel als verheerend herausstellte. Das DIfU geht deshalb von der Existenz zahlreicher Gefälligkeitsgutachten aus und hat eigene Prüfkriterien für eine sachgerechte Begutachtung entwickelt. Zu 5.: Dabei geht es nicht um Gefälligkeit oder Geschmack, sondern um fachlich gute oder schlechte Architektur. Die aktuelle Gestaltung des Hessen-Centers ist nicht nur einfallslos und billig, sondern ignoriert konsequent das Umfeld und ist einzig auf eine optimale Ausnutzung des Innenraums konzentriert. Ein weiterer, in sich selbst verschlossener Monolith ist dem Stadtteil nicht zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2017OFOF 103/16Für eine an den Interessen des Ortsbezirks orientierte und regionalverträgliche Weiterentwicklung des Hessen-CentersOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. April 2017Sie sind hierOMOM 1400Für eine an den Interessen des Ortsbezirks orientierte und regionalverträgliche Weiterentwicklung des Hessen-CentersDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1790Für eine an den Interessen des Ortsbezirks orientierte und regionalverträgliche Weiterentwicklung des Hessen-CentersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.