Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 101/16 vom 02.04.2017

Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird aufgefordert, an der bisherigen Festlegung mit einer Sozialbezirksvorsteherin/ einem Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680 festzuhalten, da die Fallzahlen seit Jahrzehnten weitgehend unverändert sind und keine zu hohe Arbeitsbelastung für die Sozialbezirksvorsteherin/den Sozialbezirksvorsteher darstellen.

Begründung: Zwar liegt Bergen-Enkheim, was die Einwohnerzahl betrifft, über der in der Begründung der Vorlage M 210 genannten Einwohnerzahl von 15.000, jedoch stellt die seit Jahrzehnten fast unverändert bestehende Fallzahlbelastung keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680 dar. Bei ihrem Treffen am 15.02.2017 hat die Sozialbezirksvorsteherin mit den Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern über die mit der Vorlage M 210 beabsichtigte Erhöhung der Stellen der Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher auf zwei Personen gesprochen und sich einstimmig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Die Gründe hierfür waren vor allem:

  1. Bei zwei Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern ergäben sich auch zwei Gruppen von Sozialpflegern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung im Zweifel bei durchaus gleichartigen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen und Lösungsansätzen kommen könnten.
  2. Gerade in einem überschaubaren Stadtteil wie Bergen-Enkheim, in dem sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch kennen, könnte dies zu Unstimmigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Um dies zu vermeiden, wären dann doch wieder zusätzliche Abstimmungsgespräche zwischen den beiden Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2017OFOF 101/16Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
  2. 18. April 2017Sie sind hier
    OMOM 1398Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
    Direktanregung
  3. 17. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1227Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen