Freigabe der Straße Oberhöchstädter Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße Oberhöchstädter Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. Dies wird vorgeschlagen, da ausreichend Platz vorhanden ist und die Regelung in Frankfurt mittlerweile üblich ist. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße Oberhöchstädter Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben und die entsprechenden Straßenschilder aufzustellen.
Begründung
Die Straße ist noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, obwohl genug Platz ist. Grundsätzlich sind die Straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben, wo dies nicht zu besonderen örtlichen Gefahren führt (Anwendung des § 45 Abs. 9 STVO), was in Frankfurt mittlerweile glücklicherweise auch die Regel ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 99/7Freigabe der Straße „Oberhöchstädter Weg“ für den Radverkehr in GegenrichtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1391Freigabe der Straße Oberhöchstädter Weg für den Radverkehr in GegenrichtungDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1007Freigabe der Straße Oberhöchstädter Weg für den Radverkehr in GegenrichtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats