Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 24/5 vom 17.05.2016
Betreff: Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel auf der Verkehrsinsel ein Fußgängerweg angelegt werden kann.
Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die aus dem Stadtwald kommend die Ampel überqueren möchten, müssen in Richtung Oberforsthaus oder Niederrad direkt eine weitere Ampel überqueren. Das kurze Stück auf der Verkehrsinsel zwischen den Ampeln ist ohne befestigten Fußgängerweg. Den Fußgängern steht lediglich ein Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2016OFOF 24/5Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B43/44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2016Sie sind hierOMOM 136Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselDirektanregung
- 22. August 2016STST 1062Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselStellungnahme
- 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 408Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/ B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats