Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1062
Betreff: Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2016OFOF 24/5Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B43/44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2016OMOM 136Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselDirektanregung
- 22. August 2016Sie sind hierSTST 1062Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselStellungnahme
- 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 408Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/ B 44 stadteinwärts am OberforsthauskreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab