Verkehrssituation Im Trierischen Hof
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Durchfahrtverbot in der Straße Im Trierischen Hof für Nichtanlieger konsequenter durchzusetzen, insbesondere an Wochenenden. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und die Lärmbelästigung durch ortsfremde Autofahrer reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Durchfahrtverbot in der Straße Im Trierischen Hof für Nichtanlieger konsequenter durchzusetzen, insbesondere an Wochenenden. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Einheit "Autoposer, Raser und Tuner" ("KART") zur Kontrolle von unzulässigen technischen Fahrzeugmodifikationen in diesem Bereich einzusetzen.
Begründung
Die Straße wird, vor allem an Wochenenden, stark von ortsfremden Autofahrern frequentiert, obwohl es sich um eine Anliegerstraße handelt. Hierbei handelt es sich häufig um solche, die mit überhöhter Geschwindigkeit und entsprechendem Lärmpegel ihre Kraftfahrzeuge zur Schau stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2021OFOF 254/1Verkehrssituation Im Trierischen HofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1351Verkehrssituation Im Trierischen HofDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 982Verkehrssituation im Tierischen HofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats