Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich
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Grundweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1250 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 28.05.2012
Betreff: Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Die Kehre des Grundweges im Bereich der Unterführung am Eschbach zeichnet sich durch große Unübersichtlichkeit in der Form aus, dass den sich entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern nur eine Wegstrecke von etwa zehn Metern als Reaktionsmöglichkeit zum Ausweichen verbleibt. Selbst für die unter Tempo 30 fahrenden Kraftfahrzeuge und Fahrradfahrer ist die Reaktionsfrist äußerst knapp bemessen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Kehre verkehrssicherer zu gestalten und dort eine hinweisende Aufmerksamkeitszone zu schaffen, die die Verkehrsteilnehmer vorausschauend auf den vorhandenen Gefahrenbereich aufmerksam macht. Dies könnte vorschlagsweise durch eine Markierung auf dem Belag des Weges geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2012OFOF 75/14Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im KurvenbereichOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1250Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im KurvenbereichDirektanregung
- 27. August 2012STST 1374Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im KurvenbereichStellungnahme
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 251Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im KurvenbereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats