Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-Bahn
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-Bahn zu prüfen und zu berichten. Dies geschieht, um Irritationen im Ortsbezirk 10 zu klären und unnötige Aufregung zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-Bahn geben soll bzw. gegenüber den planfestgestellten Stand gegeben hat.
Begründung
Im Ortsbezirk 10 ist es zu Irritationen gekommen, weil die Deutsche Bahn im Bereich des Frankfurter Bergs angeblich andere Lärmschutzwände errichten will, als im Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Dies ist kaum vorstellbar, da es hierzu einer entsprechenden Planänderung mit neuer Auslegung bedürfte. Deshalb ist Aufklärung geboten, um unnötige Aufregung zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 157/10Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. November 2021Sie sind hierOMOM 1221Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-BahnDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 630Änderungen an den geplanten Lärmschutzwänden beim Ausbau der Main-Weser-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats