Vermüllung des Fußweges von der S-Bahn-Station „Niederrad“ zum Carl-von-Weinberg-Park
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1216 entstanden aus Vorlage: OF 326/5 vom 27.01.2017
Betreff: Vermüllung des Fußweges von der S-Bahn-Station "Niederrad" zum Carl-von-Weinberg-Park Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die erhebliche Vermüllung des Fußwegs von der S-Bahn-Station "Niederrad" zum Carl-von-Weinberg-Park entlang der Bahnlinie entfernt und dieser Bereich künftig hä ufiger gereinigt wird.
Begründung: Auf dem Fußweg von der S-Bahn-Station "Niederrad" zum Carl-von-Weinberg-Park entlang der Bahnlinie wird bekanntermaßen viel Müll abgelegt. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus Niederrad, dass die Situation sich wieder deutlich verschlechtert hat. Es wäre dringend nötig, diesen Bereich zu säubern und zudem künftig häufiger von Unrat zu befreien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2017OFOF 326/5Vermüllung Fußweg S-Bahnstation „Niederrad“ zum Carl-von-Weinberg-ParkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1216Vermüllung des Fußweges von der S-Bahn-Station „Niederrad“ zum Carl-von-Weinberg-ParkDirektanregung
- 21. April 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 762Vermüllung des Fußweges von der S-Bahn-Station "Niederrad" zum Carl-von-Weinberg-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats