Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse
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Assenheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer Straße29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße24.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Assenheimer Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2012, OM 1126 entstanden aus Vorlage: OF 131/7 vom 04.04.2012
Betreff: Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Assenheimer Straße, nach der Hausnummer 20 und bis zur Einmündung der Flußgasse, sowie zu Beginn der Flußgasse auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Begründung: Dieser Bereich ist bei Tag und bei Nacht zu über 90 Prozent zugeparkt. Für Rettungsfahrzeuge und vor allen Dingen für die Feuerwehr besteht keine Möglichkeit, im Notfall in die Flußgasse einzubiegen. Dies kann im Notfall zu folgenschwerem, verspätetem Eintreffen am Notfallort führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2012OFOF 131/7Halteverbot in der Assenheimer Straße und der FlußgasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2012Sie sind hierOMOM 1126Halteverbot in der Assenheimer Straße und der FlußgasseDirektanregung
- 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1087Halteverbot in der Assenheimer Straße und der FlußgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats