Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße unter Berücksichtigung des Tierschutzes lösen
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1093 entstanden aus Vorlage: OF 300/6 vom 15.01.2017
Betreff: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße unter Berücksichtigung des Tierschutzes lösen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Frankfurter Stadttaubenprojekt e. V. und anderen geeigneten Tierschutzorganisationen ein Konzept zu entwickeln, damit das Problem mit den Tauben, die unter der Eisenbahnbrücke über der Königsteiner Straße leben, gelöst werden kann.
Begründung: Durch die Taubenpopulation unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße kommt es unbestritten zu Verunreinigungen. Dieses Problem allerdings mit reinen Vergrämungsmaßnahmen lösen zu wollen, wird der Tatsache nicht gerecht, dass die Stadttauben ein von Menschen gemachtes Problem darstellen. Denn Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern von Taubenzüchtern stammende Haustiere, die gestrandet sind. Ein Nistplatz oder Aufenthaltsort unter einer Eisenbahnbrücke oder Ähnlichem ist auch keineswegs ein natürlicher Lebensraum für Tauben, den Tieren bleibt kaum eine andere Wahl. Dazu kommt, dass viele Vergrämungsmethoden (z. B. Taubenkleber und Netze) auch vielen anderen Vogelarten zum Verhängnis werden. Der Frankfurter Stadttaubenprojekt e. V., der über die Stadtgrenzen hinaus sehr geschätzt wird und auch in Frankfurt selbst viele Unterstützerinnen und Unterstützer hat, ist der geeignete Ansprechpartner für eine tierschutzgerechte Problemlösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 661 Antrag vom 01.05.2017, OF 391/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1588 Antrag vom 20.02.2019, OF 955/6 Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Aktenzeichen: 66 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Januar 2017OFOF 300/6Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße unter Berücksichtigung des Tierschutzes lösenOrtsbeiratsantrag · LINKE., FREIE_WÄHLER
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1093Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße unter Berücksichtigung des Tierschutzes lösenDirektanregung
- 31. März 2017STST 661Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße unter Berücksichtigung des Tierschutzes lösenStellungnahme
- 1. Mai 2017OFOF 391/6Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 16. Mai 2017OMOM 1588Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeDirektanregung
- 8. September 2017STST 1713Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeStellungnahme
- 19. Februar 2018STST 323Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeStellungnahme
- 20. Februar 2019OFOF 955/6Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019OMOM 4468Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeDirektanregung
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 1194Höchst: Taubenproblem unter der Eisenbahnbrücke über die Königsteiner StraßeStellungnahme
- 5. November 2019OFOF 1137/1Stadttauben: Verschmutzung und Tierquälerei beenden - ein Gewinn für Mensch und TierOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats