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Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung

Vorlagentyp: OM
119 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1008 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 04.03.2012

Betreff: Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung in der Eppenhainer Straße zeitgleich mit der geplanten Grunderneuerung der Fahrbahn (WM-Nummer 12/16, Baubeginn voraussichtlich 9/2012) durchzuführen. Im Einzelnen sind dies: Aufpflasterung (Rampe), Fahrbahneinengung, Parkstände und ein Minikreisel; 2. zu prüfen und zu berichten, ob links und rechts der Straße Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Am 25.10.2011 ist dem Ortsbeirat das Verkehrskonzept Europaviertel West vorgestellt worden. Darin ist die Öffnung der Eppenhainer Straße zur Europaallee als eine untergeordnete Verkehrsanbindung vorgesehen. Damit gleich von Anbeginn an die untergeordnete Verkehrsfunktion der Straße auch straßenräumlich zu erkennen ist und tatsächlich keine Belastung durch zusätzlichen Durchgangsverkehr entstehen kann, sollen die oben genannten Maßnahmen zeitgleich mit der geplanten Sanierung der Fahrbahn umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2012OFOF 141/1Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und -beruhigungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. März 2012Sie sind hier
    OMOM 1008Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung
    Direktanregung
  3. 31. August 2012STST 1405Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ver-kehrsberuhigungStellungnahme
  4. 8. Juli 2013STST 1045Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der VerkehrsberuhigungStellungnahme
  5. 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 814Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der VerkehrsberuhigungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 22 · 25.06.2013
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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