Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ver-kehrsberuhigung
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1405
Betreff: Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ver-kehrsberuhigung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2012OFOF 141/1Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und -beruhigungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2012OMOM 1008Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der VerkehrsberuhigungDirektanregung
- 31. August 2012Sie sind hierSTST 1405Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ver-kehrsberuhigungStellungnahme
- 8. Juli 2013STST 1045Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der VerkehrsberuhigungStellungnahme
- 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 814Eppenhainer Straße - rechtzeitige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der VerkehrsberuhigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab