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Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?

Vorlagentyp: OFSPDFDP
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung zu unterstützen, um überhöhte Mieten zu vermeiden und Potenziale für Umbau im Bestand zu prüfen. Dies soll zur Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum und zur Vermeidung von Verdrängung beitragen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 qm-Wohnungen werden also zu 100 qm-Wohnungen zusammengelegt. Eine solche absichtliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ortsbeirats durch den Leiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG ist dem Auftrag der ABG unwürdig.

Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten sollen. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird.

Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

-Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein.

Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen?

Warum wurden in den letzten Jahren fast Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste?

Die ABG möchte in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". Was erdenkt sich der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird?

Hat der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und hatte keine Bedenken?

Antragsteller: Linke

Begründung

Gellertsiedlung?Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 qm-Wohnungen werden also zu 100 qm-Wohnungen zusammengelegt. Eine solche absichtliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ortsbeirats durch den Leiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG ist dem Auftrag der ABG unwürdig.Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten sollen. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2026Sie sind hier
    OFOF 983/3Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?
    Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP
  2. 22. Januar 2026VV 1370Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?Anfrage
  3. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 635Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1370 2026 m Änderungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. Die Vorlage OF 983/3 in der geänderten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Enthaltung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Mitdiskutieren

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