Durchlässige Sackgassen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zu Gute kommt.
Inhalt
Antrag vom 27.12.2009, OF 980/5
Betreff:
Durchlässige Sackgassen
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Sackgassenschilder (Zeichen 357) im Ortsbezirk 5 um die Piktogramme Fußgänger oder Radfahrer zu ergänzen, wenn die Durchlässigkeit der Sackgassen nicht ohne weiteres zu erkennen ist. In Oberrad kommen zum Beispiel folgende Schilder in Frage:
Wasserhofstraße/Bachwiesenweg
Grazer Weg/Wiener Straße
Wiener Straße 45
Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße
Offenbacher Landstraße/Glaserstraße
Ziegelhüttenweg/Gablonzer Straße/Schwarzsteinkautweg
Mörfelder Landstraße/Riedhofweg
Oppenheimer Straße/Dreikönigsstraße
Deutschherrnufer/Große Rittergasse
Heinrich Hoffmann Straße/ Deutschordensstraße Schwanheimer Straße/ Trifelsstraße Jugenheimer Straße/ Melibocusstraße Heinrich Seliger Straße/ Abzweigung Waldfriedstraße
Begründung:
Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zu Gute kommt.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 980/5Durchlässige SackgassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2010OMOM 3866Durchlässige SackgassenDirektanregung
- 8. März 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 387Durchlässige SackgassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme